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Beschluss vom 01.03.2011

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1Beschluss vom 01.03.2011 Empty Beschluss vom 01.03.2011 Di März 01, 2011 2:17 pm

W. Geede



Beschluss:

§1:
Ab einer Anzahl von 3 Kindern gilt eine alleinerziehende Frau als "vollausgelastet".

§2:
Paare die heiraten und 2 voreheliche gemeinsame Kinder haben können ein Kinderstart Geld bis zum Alter von 7 Jahren beantragen. Es beträgt 1.400 Mark.

§3:
Wohnungszuschuss:
Ein Paar das nach einer Heirat mindestens 2 Kinder bekommt, das kriegt eine Neubauwohnung sowie ein einmaliges Einrichtungsgeld von FP 800 Mark.

§4:
Frauen mit Kindern ab 3 Jahre können kostenfreien Kitaanspruch ihres VEB Stammbetriebes stellen. Die Kinder erhalten für ein Essensgeld von FP 6 Mark im Monat Mittagessen sowie Versorgung. Dieser Dienst kann bis zum Schulantritt des Kindes in Anspruch genommen werden

2Beschluss vom 01.03.2011 Empty Re: Beschluss vom 01.03.2011 Di März 01, 2011 2:21 pm

W. Geede



Wohnungsrenovierungsbeschluss:

§1:
Wählen verheiratete Paare mit mindestens 1 Kind eine Altbauwohnung bekommen sie "Renovierungscheine" zugewiesen mit denen sie kostenfrei ihre Wohnung renovieren können. Der Schein ist nur mit Personalausweis Vorlage im Geschäft gültig.

§2:
Familien ab 6 Kindern gelten als Großfamilie. Sie können den sogenannten Familienerhaltzuschuss beantragen der FP 400 Mark für Lebensmittel und 180 M für Kleidung im Monat beträgt. Dienstleistungen wie Busfahren sind ab 8 Kindern kostenfrei.

3Beschluss vom 01.03.2011 Empty Re: Beschluss vom 01.03.2011 Di März 01, 2011 2:24 pm

W. Geede



Frauengleichberechtigungsgesetz:

§1:
Die sozialistische Frau gehört in den Betrieb wie, der Mann. Die Frau ist genauso gleichberechtigt auch im Lohn.

§2:
Kinder werden von der Kita betreut.

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